Die aufgezeigte Lehre impliziert die Religionsfreiheit und basiert auf der Lehre von der Würde des Menschen, die schon im Jahre 794 n. Chr. vom Konzil von Frankfurt definiert wurde
(Siehe Die Würde des Menschen: http://www.alpha-bound.de/kathrel/humandignity.html)
1959:
Katholische Moraltheologie von Joseph Mausbach
Erster Band: Die allgemeine Moral
9. verbesserte Auflage
Dr. theol. Dr. phil. Dr. jur. utr. Gustav Ermecke
Professor der Moraltheologie in Paderborn
Aschendorfsche Verlagsbuchhandlung - Münster Westfalen
Seite 168ff:
§25. Das wahre und das irrige Gewissen.
...
II. Die sittlichen Grundsätze bezüglich des irrigen Gewissens.
1. Das unüberwindlich irrige Gewissen verpflichtet in derselben Weise wie das wahre Gewissen.
Damit ist gesagt, daß der Gehorsam gegen dieses Gewissen sowohl objektiv (materiell) gute Handlungen für den Irrenden zu (formell) bösen, wie auch objektiv (materiell) böse Handlungen für ihn zu (formell) erlaubten, guten, ja pflichtmäßigen Handlungen machen kann.
Wir dürfen uns dafür berufen auf die oben (§24 II, 2c) angeführten Bibelstellen, vor allem auf das Wort des hl. Paulus: Omne, quod non est ex fide, peccatum est (Röm. 14,23). (Übersetzung nach Henne-Rösch: 'Alles, was nicht aus Überzeugung geschieht, ist Sünde.').